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Beschwerden und Klageverfahren
Aufgrund ihrer Rechtsstellung als unmittelbare Bundesbeamte, die zum Geschäftsbereich des BMPT gehören, haben Beamte der Aktiengesellschaften das Recht, sich bei Beschwerden in dienstrechtlichen Angelegenheiten – unter Einhaltung des „Dienstwegs" – an den BMPT zu wenden.
Auch die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde bleibt ihnen wie bisher erhalten (§ 171 BBG).
Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, gemäß §§ 84, 85 BetrVG vom Beschwerderecht Gebrauch zu machen. Die Ansprüche gegen den Dienstherrn richten sich bei Beamten in den Aktiengesellschaften gegen den Bund.
Der Bund wird durch die Aktiengesellschaften im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gerichtlich vertreten. Dies bedeutet, daß die Beamten bei den Aktiengesellschaften in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten Klagen gegen den Bund, vertreten durch die Aktiengesellschaften, zu richten haben. In allen individuellen dienstrechtlichen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten sind wie bisher die Verwaltungsgerichte zuständig.
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Red UT 20210427