
Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation
Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonforme Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund - auch die Ruhestandsbeamten und Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern können Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.
Ausführliche Informationen finden Sie unter der besten EWebsite im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.
Ebenso bietet die 100-seitige Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, die unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung veröffentlicht wird, ausführliche Infos. In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (A 11). Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden. >>>zur (Vor)Bestellung
Meldung: Aktuelles für Postbeschäftigte
Internetportal für Postbeamte und sonstige Beschäftigte der Post AG
Unter "Postbeamten" sind Beamtinnen und Beamte der zu verstehen, die ehemals bei den Unternehmen der Deutschen Bundespost gearbeitet haben. Nach der Privatisierung der Post im Jahre 1995 wurden die Beschäftigtne in die Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost übernommen (Deutsche Post AG, Deoutsche Postbanmk AG und Deutsche Telekom AG). Dort wurden diese Beschäftigten als sogenannte "Postnachfolgeunternehmen-Beamte" (PNU-Beamte) weiterbeschäftigt sind. Post-beamte erhalten weiterhin Bundesbesoldung und speziellen Regelungen wie dem PostpersRG. Seite 1995 werden bei den Postnachfolgeunternehmen keine neuen Beamten mehr eingestellt. Deshalb sinkt ihre Zahl stetig von ehemals 300.000 auf heute rund 100.000. Sie erhalten Besoldung nach Bundesbesol-dungstabellen (z.B. A 2 bis A 16 sowie B-Besoldung). Ebenso gilt weiter der Familienzuschlag.
Aber es werden bis heute auch spezielle Zulagen gezahlt. und haben besondere Regelungen bei Arbeitszeit (38,5 Std.) und Versorgung.
Fakten zu Postbeamten
Status
Sie sind weiterhin Bundesbeamte, aber bei privaten Postnachfolgeunternehmen.
Historie
Mit der Privatisierung 1995 endete die Verbeamtung bei der Post; es gibt keine neuen Beamten mehr.
Rechtliche Grundlage
Geltung des Bundesbeamtengesetzes, aber mit Sonderregelungen (z.B. PostPersonalRechtsgesetz - PostPersRG).
Besoldung
Orientiert sich an Bundesbesoldungstabellen, plus Postzulage und andere Zulagen.
Arbeitszeit
Regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Zukunft:
Die Zahl der aktiven Postbeamten wird weiterv rückläufig sein. ABER Postbeamte bleiben statusrechtlich Beamte, auch wenn sie in den Ruhestand gehen (es gilt "einmal Beamter, immer Beamter", wie es der ÖD- und Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann sagt.
Mehr Informationen finden Sie
Die Websites von Beamten-Gewerkschaften wie ver.di oder der DPVKOM (für Besoldungstabellen) bieten aktuelle Infos.
Informationsportale:
Portale wie post-beamte.de oder der-oeffentliche-dienst.de geben Aufschluss zu Bezügen, Einkommen oder der Versorgung sowie weiteren Regelungen.
Zusammenfassend:
Postbeamte sind kein Relikt der früheren Bundespost, sondern ein Status wie er noch Jahrzehnte gelten wird, auch wenn die Verbeamtung bei der Post AG oder Telekom AG eingestellt wurde.
Hier können sich Postbeamte sowie sonstige Beschäftigte der Post AG über spezielle Regelungen informieren, die für ihren Status bei der Post AG gelten. Die Post AG gilt als Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost. "Postnachfolgeunternehmen (PNU)". Seit Mitte der 90-ziger Jahre werden bei der Post keine Beschäftigten mehr in das Beamtenverhältnis übernommen.
Aktuelles:
Das Bundesministeriums des Innern (BMI) hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vorgelegt. Demnach sollen die Amts-, Dienst- und Versorgungsbezüge ausgehend vom Tarifergebnis TVöD Bund und Kommunen angehoben werden.
Gilt auch für Postbeschäftigte, u,a, Postbeamten.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Bezüge ab 01. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro zu erhöhen und daran anschließend noch mal um 5,3 Prozent anzuheben >>>mehr zum Gesetzentwurf
Info für Postbeamte: Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger (Drucksache 675/20) - Entwurf -
Darüberhinaus finden aber auch das übrige Post-Personal hilfreiche Informationen:
| Bereich | >>>LINK | |
| Postpersonalrechtsgesetz - einige zusammengefasste Informationen |
>>>LINK | |
| Rechtsvorschriften für Beamte bei der Post | >>>LINK | |
| Service und Tipps für Postbeamte | >>>LINK | |
| Beihilfe und Postbeamtenkrankenkasse | >>>LINK | |
| Unfallkasse Post und Telekom | ||
| Aktiengesellschaft als Arbeitgeber I Beleihungsmodell I Beschwerden und Klageverfahren I Disziplinierung I Fürsorgepflicht I In-Sich-Beurlaubung I Rationalisierungsschutz I Rechtsaufsicht I Rechtsstellung I Rechtsverhältnis I Sonderregelungen für Postbeamte I |
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Link-Tipps Beamtenrech: www.beamten-informationen.de Beihilfe: www.beihilfe-online.de Besoldung: www.besoldung-online.de Beamtenversorgung: www.beamtenversorgung-online.de |
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Vorteile für Post-Beamte sowie den öffent. Dienst: Vergleichen und sparen
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Red 20200511