Postbeamte können vorzeitig in den Ruhestand

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Aktuelle Meldung: Beamte der Post sollen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden können

Die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG können ihren Personalabbau sozialverträglich gestalten. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Sondergesetz beschlossen, das den beiden früheren Staatsunternehmen erlaubt, die von der damaligen Bundespost übernommenen Beamten vorzeitig in den Ruhestand zu schicken.

Ost-West-Besonderheit
Somit können die beiden Konzerne die Zahl ihrer Beamten aus der Zeit vor der Privatisierung reduzieren. Die Maßnahmen für Vorruhestandsregelungen seien nur auf die Post-Nachfolgeunternehmen beschränkt sowie eine einmalige "Altfall-Regelung", betonte der stellvertretende Regierungssprecher Dr. Thomas Steg in Berlin. Sie sei nicht übertragbar. Steg wies auf die Besonderheit hin, dass wegen der Vergangenheit als Staatsunternehmen ein hoher Anteil des Personals aus Beamten bestehe. Nach der deutschen Vereinigung habe sich eine weitere Besonderheit ergeben: Im Osten bestehe die Belegschaft aus nach Tarif bezahlten Arbeitnehmern, während sie im Westen durch die Beamten geprägt sei.

Sonst doppelt einseitiger Stellenabbau

Ohne Gesetz könnte Personalabbau nur bei angestellten Mitarbeitern erfolgen, was der Regierungssprecher doppelt einseitig nannte: Betroffen wären nur Arbeitnehmer und besonders der Osten. Stegner sagte, Vorruhestandsregelungen gehörten angesichts der länger werdenden Arbeitszeiten "nicht zu den Instrumenten der Wahl". Die Kosten der geplanten Maßnahme würden von den Unternehmen getragen und belasteten nicht den Bundeshaushalt, betonte er.

Mit den jetzigen Regelungen seien Anpassungen ohne Ungerechtigkeiten und ungleiche Belastungen möglich, meinte der Sprecher. Die Unternehmen müssten angesichts der Veränderungen seit ihrer Privatisierung in die Lage versetzt werden, sozialverträglich Personal abzubauen.

Die Telekom will bis Ende 2008 rund 32.000 Jobs streichen. In dem Zeitraum sollten 10.000 Beamte das Unternehmen verlassen, wobei darin die natürliche Fluktuation mit eingerechnet sei, sagte ein Konzernsprecher in Bonn. Die Deutsche Post teilte mit, aus heutiger Sicht sei es nicht notwendig, die Regelung in Anspruch zu nehmen.


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