Novelle des Postgesetzes: ver.di begrüßt Stellungnahme des Bundesrates – Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche notwendig

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Novelle des Postgesetzes: ver.di begrüßt Stellungnahme des Bundesrates – Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche notwendig

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die am heutigen Freitag (2. Februar 2024) beschlossene Stellungnahme des Bundesrates zur geplanten Novelle des Postgesetzes, in der unter anderem ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche und eine echte 20-Kilo-Grenze für die Zustellung von Paketen im Ein-Personen-Handling gefordert werden. „Die Bundesländer senden mit ihrer Stellungnahme ein ganz klares Signal an Bundesregierung und Bundestag, dass sie die unübersehbaren Missstände in der Paketbranche nicht länger hinnehmen wollen. Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche ist das Gebot der Stunde“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Auch die Begrenzung des zulässigen Höchstgewichts von Paketen in der Ein-Personen-Zustellung auf 20 Kilogramm sei überfällig, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.

Bundesregierung und Bundestag seien nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgefordert, die Forderungen der Länderkammer aufzugreifen, so Kocsis weiter. Das Postgesetz ist ein sogenanntes Zustimmungsgesetz, das heißt, dass nach einem Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages auch der Bundesrat zustimmen muss, bevor es in Kraft treten kann.

V.i.S.d.P.
Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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Tel.: 030/6956-1011, -1012
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Quelle: Pressemeldung von ver.di vom 02.02.2024


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