Sonderzahlung bis 2018
Die Postsonderzahlung soll bis einschließlich Januar 2018 fortgeführt werden. Darauf einigten sich Unternehmen, Gewerkschaften und das Bundesministerium der Finanzen. Damit erhalten BeamtInnen der Post AG über den Mai 2015 hinaus monatlich eine Sonderzahlung in Höhe von vier Prozent der Dienstbezüge. BeamtInnen der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8 bekommen zudem eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 10,42 Euro.
Quelle: Beamten-Magazin 09/2015
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