Postgesetz (PostG): § 34 Entgelt für die förmliche Zustellung

Neu: Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Im Frühjahr 2026 wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Tarifergebnis vom Frühjahr 2024 auf den Beamtenbereich des Bundes übertragen werden soll. Dabei soll die Besoldung neu justiert werden (u.a. mit einer neuen Besoldungstabelle). Daneben soll endlich die amtsangemessene Alimentation verfassungskonform umgesetzt werden. Beamtinnen und Beamte des Bundes können mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Für Bundesbeamte mit zwei und mehr Kindern kann es fünfstellige Nachzahlungen geben. Im November 2025 hatte das BVerfG entschieden, die Beamtenbesoldung im Land Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 in den Besoldungsgruppen A nachzuzahlen, weil das Beliner Gesetz „weit überwiegend verfassungswidrig“ und nicht „amtsangemessen“ war. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung dieses Urteil bei ihrem Gesetzenwtwurf berücksichtigt. Der INFO-SERVICE wird eine rund 100-seitige Broschüre herausgeben, sobald der Gesetzentwurf vorlegt (wahrscheinlich im 1. Quartal 2026). Die Broschüre wird auch den Sachstand der Länder beinhalten.

Vorbestellung >>>zum Vorzuugspreis 


 

 

>>>zur Übersicht des Postgesetzes (PostG)


Postgesetz (PostG): § 34 Entgelt für die förmliche Zustellung

§ 34 Entgelt für die förmliche Zustellung

Der verpflichtete Lizenznehmer hat Anspruch auf ein Entgelt. Durch dieses werden alle von dem Lizenznehmer erbrachten Leistungen einschließlich der hoheitlichen Beurkundung und Rücksendung der Beurkundungsunterlagen an die auftraggebende Stelle abgegolten. Das Entgelt hat den Maßstäben des § 20 Absatz 1 und 3 zu entsprechen. Es bedarf der Genehmigung durch die Regulierungsbehörde, soweit der Lizenznehmer marktbeherrschend ist. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sind unverzüglich über beabsichtigte Entgeltgenehmigungen zu informieren.


Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte sowie Postbeamte
Beamtenrecht - leicht gemacht. Mit allen wichtigen Themen zu Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe. Mit Hinweisen für Postbeamte und einer Übersicht von Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. Für nur 7,50 Euro schicken wir Ihnen das beliebte Taschenbuch zu. >>>zur Bestellung

Vorteile für Post-Beamte sowie den öffent. Dienst: Vergleichen und sparen

Baufinanzierung - Berufsunfähigkeits-
absicherung
- KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung

 

Red 20240205

mehr zu: Postgesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.post-beamte.de © 2026