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Postgesetz (PostG)
Postgesetz vom 22.12.1997 (BGBl. I S. 3294), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9.03.2021 (BGBl. I S. 324) geändert
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Lizenzen
§ 8 (weggefallen)
§ 10 Strukturelle Separierung und getrennte Rechnungsführung
Abschnitt 3
Universaldienst
§ 11 Begriff und Umfang des Universaldienstes
§ 12 Gewährleistung des Universaldienstes
§ 13 Auferlegung von Universaldienstleistungspflichten
§ 14 Ausschreibung von Dienstleistungen
Abschnitt 4
Rahmenbedingungen für Postdienstleistungen
§ 18 Postdienstleistungsverordnung
Abschnitt 5
Entgeltregulierung
§ 19 Genehmigungsbedürftige Entgelte
§ 20 Maßstäbe der Entgeltgenehmigung
§ 21 Arten und Verfahren der Entgeltgenehmigung
§ 22 Entscheidung über die Entgeltgenehmigung
§ 23 Abweichung von genehmigten Entgelten
§ 24 Nachträgliche Überprüfung genehmigter Entgelte
§ 25 Überprüfung nicht genehmigungsbedürftiger Entgelte
§ 26 Anordnungen im Rahmen der Entgeltgenehmigung und Entgeltüberprüfung
§ 27 Änderung entgeltrelevanter Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Abschnitt 6
Angebot von Teilleistungen, Zugang zu Postfachanlagen und Adreßänderungen
§ 28 Angebot von Teilleistungen
§ 29 Zugang zu Postfachanlagen und Adreßänderungen
§ 30 Vorlagepflicht für Verträge
§ 31 Schlichtung und Anordnungen der Regulierungsbehörde
§ 32 Besondere Mißbrauchsaufsicht
Abschnitt 7
Förmliche Zustellung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften
§ 33 Verpflichtung zur förmlichen Zustellung
§ 34 Entgelt für die förmliche Zustellung
§ 35 Haftung bei der Durchführung der förmlichen Zustellung
Abschnitt 8
Anzeigepflicht, Berichtspflicht, Schadensersatzpflicht
Abschnitt 9
Postgeheimnis, Datenschutz
§ 40 Mitteilungen an Gerichte und Behörden
§ 41a Anschriften, Daten zum Zweck der Zustellung
§ 42 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen
Abschnitt 10
Postwertzeichen, Regulierungsbehörde
§ 45 Auskunfts- und Prüfungsrecht
§ 48 Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt
Abschnitt 11
Bußgeldvorschriften
§ 50 (weggefallen)
Abschnitt 12
Übergangsvorschriften
§ 51 Befristete gesetzliche Exklusivlizenz
§ 52 Universaldienstleistungspflicht im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz
§ 53 Entgeltgenehmigung im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz
§ 54 Verwendung von Postwertzeichen im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz
§ 55 Rechtsverordnung zur Einschränkung des Beförderungsverbots
Abschnitt 13
Schlußvorschriften
§ 56 Mitteilungspflicht bei Dienstleistungseinschränkung im Bereich des Universaldienstes
§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Red 20240202 .