
![]() |
Neu: Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern Im Frühjahr 2026 wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Tarifergebnis vom Frühjahr 2024 auf den Beamtenbereich des Bundes übertragen werden soll. Dabei soll die Besoldung neu justiert werden (u.a. mit einer neuen Besoldungstabelle). Daneben soll endlich die amtsangemessene Alimentation verfassungskonform umgesetzt werden. Beamtinnen und Beamte des Bundes können mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Für Bundesbeamte mit zwei und mehr Kindern kann es fünfstellige Nachzahlungen geben. Im November 2025 hatte das BVerfG entschieden, die Beamtenbesoldung im Land Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 in den Besoldungsgruppen A nachzuzahlen, weil das Beliner Gesetz „weit überwiegend verfassungswidrig“ und nicht „amtsangemessen“ war. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung dieses Urteil bei ihrem Gesetzenwtwurf berücksichtigt. Der INFO-SERVICE wird eine rund 100-seitige Broschüre herausgeben, sobald der Gesetzentwurf vorlegt (wahrscheinlich im 1. Quartal 2026). Die Broschüre wird auch den Sachstand der Länder beinhalten. Vorbestellung >>>zum Vorzuugspreis |
Disziplinierung von Beamten bei Aktiengesellschaften
Die Bundesdisziplinarordnung gilt für Beamte und Ruhestandsbeamte, die dem BBG unterliegen, also auch für die Beamten bei Aktiengesellschaften. Die uneingeschränkte Anwendung des Disziplinarrechts auf Beamte bei Aktiengesellschaften ist aber umstritten. Den sich auf die Erfüllung von Staatsaufgaben bezogenen Beamtenpflichten, z.B. Pflicht, auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen (§ 52 BBG), Pflicht zur Mäßigung (§ 53 BBG), Pflicht zur vollen Hingabe an seinen Beruf (§ 54 BBG), ist weitgehend die Grundlage entzogen.
Wegen der im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgekommenen Bedenken wurde die Einschaltung der BAnstPT vor der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen bzw. vor Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens vorgesehen. Außerdem hat die Bundesregierung anläßlich der Verabschiedung des PTNeuOG folgende Erklärung abgegeben: „Bei der Anwendung des Disziplinarrechts sind die Besonderheiten, die sich aus der Tätigkeit bei einer Aktiengesellschaft ergeben, im Rahmen des Opportunitätsprinzips zu berücksichtigen" (BT-Drs. 12/8060).
| Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte sowie Postbeamte Beamtenrecht - leicht gemacht. Mit allen wichtigen Themen zu Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe. Mit Hinweisen für Postbeamte und einer Übersicht von Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. Für nur 7,50 Euro schicken wir Ihnen das beliebte Taschenbuch zu. >>>zur Bestellung |
Vorteile für Post-Beamte sowie den öffent. Dienst: Vergleichen und sparen Baufinanzierung - Berufsunfähigkeits-absicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung |
Red UT 20210427