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Neu: Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern In Kürze wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Tarifergebnis vom Frühjahr 2024 auf den Beamten-bereich des Bundes übertragen werden soll. Die Besoldung soll neu justiert werden, u.a. soll es eine neue Besoldungstabelle geben. Daneben soll endlich die amtsangemessene Alimentation verfassungskonform umgesetzt werden. Beamtinnen und Beamte des Bundes können mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Für Bundesbeamte mit zwei und mehr Kindern kann es fünfstellige Nachzahlungen geben. Im November 2025 hatte das BVerfG entschieden, die Beamtenbesoldung im Land Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 in den Besoldungsgruppen A nachzuzahlen, weil das Beliner Gesetz „weit überwiegend verfassungswidrig“ und nicht „amtsangemessen“ war. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung dieses Urteil bei ihrem Gesetzenwtwurf berücksichtigt. Der INFO-SERVICE wird eine rund 100-seitige Broschüre herausgeben, sobald der Gesetzentwurf vorlegt (wahrscheinlich im 1. Quartal 2026). Die Broschüre wird auch den Sachstand der Länder beinhalten. Vorbestellung >>>zum Vorzuugspreis |
Rechtsaufsicht liegt beim BMPT
Der BMPT hat darüber zu wachen, daß die Organe der Aktiengesellschaften bei der Erfüllung ihrer dienstrechtlichen Befugnisse die Bestimmungen des PostPersRG und der anderen Dienstrechtsvorschriften beachten. Im Rahmen seiner Rechtsaufsicht steht dem BMPT ein uneingeschränktes Informationsrecht durch den Vorstand, den Aufsichtsrat und ein Weisungsrecht gegenüber den Organen der Aktiengesellschaften zu (§ 20 Abs. 1 PostPersRG). Bei Verletzung dienstrechtlicher Bestimmungen soll der BMPT zunächst beratend auf die Aktiengesellschaft einwirken, damit diese die Rechtsverletzung behebt. Geschieht dies nicht, soll der BMPT die Rechtsverletzung selbst beheben. In diesem Falle gehen die der Aktiengesellschaft obliegenden dienstrechtlichen Befugnisse auf den BMPT über.
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Red UT 20210427