Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte sowie Postbeamte Beamtenrecht - leicht gemacht. Mit allen wichtigen Themen zu Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe. Mit Hinweisen für Postbeamte und einer Übersicht von Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. Für nur 7,50 Euro schicken wir Ihnen das beliebte Taschenbuch zu. >>>zur Bestellung |
Vorteile für Post-Beamte sowie den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen Baufinanzierung - Berufsunfähigkeits-absicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung |
Rechtsaufsicht liegt beim BMPT
Der BMPT hat darüber zu wachen, daß die Organe der Aktiengesellschaften bei der Erfüllung ihrer dienstrechtlichen Befugnisse die Bestimmungen des PostPersRG und der anderen Dienstrechtsvorschriften beachten. Im Rahmen seiner Rechtsaufsicht steht dem BMPT ein uneingeschränktes Informationsrecht durch den Vorstand, den Aufsichtsrat und ein Weisungsrecht gegenüber den Organen der Aktiengesellschaften zu (§ 20 Abs. 1 PostPersRG). Bei Verletzung dienstrechtlicher Bestimmungen soll der BMPT zunächst beratend auf die Aktiengesellschaft einwirken, damit diese die Rechtsverletzung behebt. Geschieht dies nicht, soll der BMPT die Rechtsverletzung selbst beheben. In diesem Falle gehen die der Aktiengesellschaft obliegenden dienstrechtlichen Befugnisse auf den BMPT über.
Effektive und günstige Werbung: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro können Sie einen Banner (halfsize 234x60) für drei Monate buchen. Der Banner wird auf allen Einzelseiten dieser Website post-beamte.de eingebunden. Interesse? Einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns eine Mail |
Red UT 20210427