Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte Beamtenrecht - leicht gemacht. Mit allen wichtigen Themen zu Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe. Mit Hinweisen für Postbeamte und einer Übersicht von Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. Für nur 7,50 Euro schicken wir Ihnen das beliebte Taschenbuch zu. >>>zur Bestellung: Gewerkschaftsmitglieder zahlen den Vorzugpreis von nur 5,00 Euro |
Rechtsverhältnisse der Beamten
Die für Bundesbeamte ergangenen dienstrechtlichen Vorschriften finden weiterhin Anwendung, soweit nicht gesetzlich etwas anderes geregelt wurde (§ 16 Abs. 2 PostUmwG, § 2 Abs. 3 PostPersRG). Durch die Fiktion in § 4 Abs. 1 PostPersRG gilt die berufliche Tätigkeit der Beamten in den Aktiengesellschaften als Dienst.
Effektive und günstige Werbung: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro können Sie einen Banner (halfsize 234x60) für drei Monate buchen. Der Banner wird auf allen Einzelseiten dieser Website post-beamte.de eingebunden. Interesse? Einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns eine Mail |
Red UT 20210427